Kosten & Honorar
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Wer soll das bezahlen?
In rechtlichen Dingen mehr als eine rhetorische Frage. Denn längst nicht jeder Rechtsstreit endet vor Gericht, und nicht in jeder rechtlichen Angelegenheit gibt es überhaupt eine gegnerische Partei.
Grundsätzlich gilt: für eine rechtliche Beratung fallen zunächst nur die Anwaltskosten an. Kommt es zu einem Prozess, können Verfahrenskosten hinzukommen, wie z.B. Gerichtsgebühren oder Kosten für Sachverständige und Zeugen. Wer diese am Ende zu tragen hat, kann abhängen vom Rechtsgebiet, dem Verfahrensstand und natürlich vom Ausgang des Prozesses. Gewinnt man z.B. im Zivilrecht das Verfahren, muss der Gegner die Kosten tragen. Im Arbeitsrecht hingegen gilt das nur für die höheren Gerichtsinstanzen.
Wir sprechen kostenauslösende Maßnahmen im Vorfeld ab, sofern sich unsere Mandantschaft nicht bereits deutlich zu ihren weiteren Absichten erklärt hat. So können wir im Interesse unserer Mandanten Kosten und Risiken gering halten.
Für gewöhnlich hat man Beratungskosten selbst zu tragen, es sei denn, man verfügt über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung. Auch Beratungshilfe kommt in Betracht, in welchem Fall der Staat die Kosten fast zur Gänze übernimmt. Sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, besteht ferner die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen oder Prozessfinanzierung zu erwägen.
Erstberatung

Vertrauenssache
Die Erstberatung bildet eine wichtige Vertrauensbasis für die zukünftige Zusammenarbeit. Sie bietet uns und unseren Mandanten Gelegenheit, einander kennenzulernen. In der Regel kommt unsere Mandantschaft zu uns, doch wenn dies einmal nicht möglich sein sollte, kommen wir auch zu Ihnen.
Grundsätzliche Fragen bestimmen den ersten Termin. Eine erste Einschätzung der Rechtslage erfolgt. Sind weitere Fragen abzuklären? Wie ist zur Wahrung der eigenen Interessen weiter vorzugehen? Auch die mündliche Erstberatung ist für den Anwalt mit Zeit und Aufwand verbunden und aus diesem Grund kostenpflichtig. Besteht weder eine Rechtsschutzversicherung noch Anspruch auf Beratungshilfe, berechnen wir eine pauschale Gebühr von 49€ incl. MwSt, die direkt bar zu entrichten ist.
Vergütung
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Wir rechnen unsere Mandate sowohl nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als auch nach individuellen Honorarvereinbarungen ab.
Gemäß den gesetzlichen Regelungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz werden die Anwaltsgebühren nach verschiedenen Kriterien gestaffelt. Es wird zwischen den Gebühren für Gerichtsverfahren, außergerichtlicher Tätigkeit und Beratung unterschieden. Je nach der Höhe des Streitwertes oder dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit ergeben sich die Kosten. Je höher der Gegenstandswert, um so höher die Anwaltsgebühren, was im Gegenzug natürlich bedeutet: bei kleineren Werten sind auch die Kosten nicht so hoch.
Kostenübernahme

Rechtsschutz
Mit einer Rechtsschutzversicherung fällt juristisch vieles leichter, vorausgesetzt die eigene Angelegenheit fällt unter den jeweiligen Versicherungsschutz.
So können verschiedene Einschränkungen gelten. Beispielsweise übernehmen Rechtsschutzversicherungen im Familienrecht gewöhnlich nur die Kosten einer Beratung. Im Sozialrecht werden oftmals lediglich solche Anwaltskosten übernommen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens entstehen.
Wir übernehmen für Sie gern die Abklärung mit Ihrer Versicherung.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Wer sich die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht leisten kann, dem steht unter Umständen Beratungshilfe zu. Es gilt das Beratungshilfegesetz (BerHG), das Rechtssuchenden, die für ihre Rechtsanwaltskosten nicht selber aufkommen können, unter bestimmten Voraussetzungen diese Sozialleistung zuspricht.
Beratungshilfe kann beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden - auch mündlich. Die Zuständigkeit ergibt sich durch den eigenen Wohnort. In unserem Servicebereich finden Sie sowohl den entsprechenden Antrag als PDF-Datei als auch Links zur Bestimmung der zuständigen Gerichte.
Prozesskostenhilfe (PKH) kann bei dem Gericht beantragt werden, bei dem der Prozess geführt werden soll. Dabei werden für die Gewährung von PKH neben den wirtschaftlichen Voraussetzungen auch grundsätzliche Erfolgsaussichten des Prozesses geprüft. Die Zahlung von Prozesskostenhilfe kann ganz oder teilweise beschieden werden, so dass evtl. Ratenzahlungen zu leisten sind. Da die gegnerischen Anwaltskosten nicht von der PKH umfasst sind, verbleibt dennoch im Falle des Unterliegens ein finanzielles Risiko.